Unsere Leistungen

 

Geräte-Mietservice

Das Mieten von Messgeräten bietet Ihnen einen erheblichen Finanzierungsvorteil, da die Anschaffungskosten nicht einmalig aufgebracht werden müssen, sondern mit einer fixen jährlichen Mietgebühr pro Messgerät berechnet werden und innerhalb der Wärmekostenabrechnung auf die jeweiligen Nutzer umgelegt werden können.

Gemietet werden können alle Messgeräte der Bereiche Wasserzähler, Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler. Die Mietdauer richtet sich immer nach dem jeweiligen Beglaubigungszeitraum der eichpflichtigen Messgeräte. Heizkostenverteiler werden entsprechend ihrer Batterielaufzeit standardmäßig auf die Dauer von 10 Jahren vermietet.

keine Kapitalbindung

Die finanzielle Belastung für einen Messgerätekauf entfällt. Durch fixe Mietgebühren ergeben sich überschaubare jährliche Aufwendungen ohne Aufpreise.

Umlagefähigkeit

Die jährlichen Raten sind nach § 4 Absatz 2 der Heizkostenverordnung umlagefähig und können innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung direkt umgelegt werden.

Technische Gerätepflege

Durch den Mietservice erhalten Sie immer den jeweils aktuellsten Gerätetyp. Messgeräte werden im Falle einer Funktionsstörung fachgerecht und kostenlos durch ein kompatibles Gerät ersetzt.

Terminüberwachung

Wir überwachen die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte und sorgen rechtzeitig für den Eichaustausch.

Kostentransparenz und Kostensicherheit

Leichte Überschaubarkeit der Messgerätekosten für Eigentümer und Mieter durch die langjährige, beständige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z. B. bei Nutzerwechsel).

Vollzeitgarantie

Volle Gewährleistung für die Dauer der jeweiligen Eichgültigkeit (6 Jahre bei Wasser und Wärmezählern, 10 Jahre bei Heizkostenverteilern).


Garantie- und Nacheichungsservice

Der Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwalter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht verantwortlich. Die Verantwortung übernehmen wir für Sie im Rahmen eines Garantie- Wartungs-Vertrages. Die Gebühren werden in Jahresraten berechnet. Mit den fixen jährlichen Raten werden die Messgeräte vorfinanziert, die rechtzeitig bei Ablauf der jeweiligen Eichzeit kostenlos montiert werden.

Der Vorteil eines Garantie-Service-Vertrages liegt in der Überschaubarkeit der Nacheichungskosten, einer langfristigen, beständigen Kostengröße sowie der Einfachheit der Kostenzuordnung beim Nutzerwechsel. Ein Garantie-Service-Vertrag kann nur für neu gekaufte und installierte Messgeräte abgeschlossen werden. Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Eichzeit der Messgeräte (6 Jahre bei Wärme- und Warmwasserzählern sowie Kaltwasserzählern).

Nacheichungsaustausch

Die vorhandenen Messgeräte werden rechtzeitig bei Ablauf der Eichgültigkeitsdauer ohne zusätzliche Kosten durch neu geeichte Messgeräte ersetzt. Durch fixe Servicegebühren ergeben sich überschaubare jährliche Aufwendungen ohne Aufpreise.

Umlagefähigkeit

Die jährlichen Raten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig und werden innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung direkt umgelegt.

Technische Gerätepflege

Messgeräte werden im Falle einer Funktionsstörung kostenlos und fachgerecht durch Fachinstallateure ausgetauscht. Durch den Garantie- und Nacheichungsservice  erhalten Sie immer den jeweils aktuellsten Gerätetyp

Terminüberwachung

Wir überwachen die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte und sorgen rechtzeitig für die Nacheichung.

Kostentransparenz und Kostensicherheit

Leichte Überschaubarkeit der Nacheichungskosten für Eigentümer und Mieter durch die langjährige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z.B. bei Nutzerwechseln).

Vollzeitgarantie

Volle Gewährleistung für die Dauer der jeweiligen Eichgültigkeit (6 Jahre bei Wasser und Wärmezählern, 10 Jahre bei Heizkostenverteilern).