Legionellenprüfung

 

Schritt 1: Betrifft die TWVO Ihre Immobilien?

Überprüfen Sie anhand unserer Checkliste, ob Ihre Trinkwasseranlage untersucht werden muss. Ihre Liegenschaften sind von der neuen Trinkwasserverordnung (TWVO) betroffen, wenn Sie jede der folgenden Fragen mit „ja“ beantworten. Betroffene waren verpflichtet bis zum 31. Dezember 2013 die erste Untersuchung auf Legionellen abzuschließen. Weitere Untersuchungen müssen im Abstand von jeweils drei Jahren erfolgen.

Checkliste
Meine Anlage verfügt über drei oder mehr Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist.
In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten.
Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers.
Der Warmwasserspeicher kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder es greift die 3-Liter-Regel
 

3-Liter-Regel
Da es immer wieder Fragen zu dieser Regelung gibt, hier noch einmal die Definition: Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetzes gilt, wer eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt. Ein Kriterium für das Vorhandensein einer Großanlage ist die Definition, dass die Rohrleitungen zwischen dem Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasserinhalt besitzen.

 

Schritt 2: Wo sind Entnahmestellen einzurichten?

Lassen Sie die für Ihre Liegenschaft erforderliche Zahl von Wasserproben durch von akkreditierten Laboren beauftragte und zertifizierte Probenehmer entnehmen und in akkreditierten Laboren analysieren. Die hierfür notwendigen Entnahmestellen befinden sich am Ein- und Ausgang des Warmwasserspeichers sowie an der am weitesten entfernten Entnahmestelle jedes Steigstrangs.

 

 

Schritt 3: Wie sind Proben zu entnehmen und zu analysieren?

Laut Gesetz müssen die Trinkwasserproben durch einen von einem akkreditierten Labor beauftragten und zertifizierten Probenehmer entnommen und innerhalb von 24 Stunden bei einem akkreditierten Labor zur Analyse gegeben werden.
 


Schritt 4: Was ist nach der Analyse zu tun?

Das Ergebnis der Analyse ist auffällig?
Wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml Wasser überschritten, ist der Befund dem Gesundheitsamt und den Bewohnern unverzüglich mitzuteilen. Anschließend müssen Sie weitergehende Untersuchungen veranlassen und eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen. Die eingeleiteten Maßnahmen sind innerhalb von zwei Wochen dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

Das Ergebnis ist unauffällig?
Wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser nicht überschritten, sind Sie dennoch in der Pflicht, Ihre Mieter zu informieren. Dies kann zum Beispiel durch einen Hausaushang geschehen (§15 Untersuchung, §21 Informationspflicht).
 

Gerne informieren wir Sie über die Risiken und die behebung. Kontaktieren Sie uns.