Wartung
Regeln zum Betrieb der Melder bei Einbaupflicht
Wartung Gem. DIN 14676 ist ein Rauchwarnmelder entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers, mindestens jedoch einmal jährlich einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
Das Ziel ist der Nachweis der Betriebsbereitschaft des RWM, die Erkennung von Abweichungen vom Sollzustand, auch in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen, die einen negativen Einfluss auf eine schnelle Raucherkennung haben könnten
- Vorhandensein / Stromabgabe der Batterie
- Hörbarkeit des Alarmtons
- Möglichkeit des ungehinderten Raucheintritts in die Messkammer
Diese Wartung eines Rauchwarnmelders umfasst folgenden Arbeiten:
- Alarmprüfung
- Kontrolle (Sichtprüfung)
Alarmprüfung
Testalarmauslösung über die Prüftaste, um die akustische und ggf. optische Alarmierung des Rauchwarnmelders zu überprüfen.
Wird ein Testalarm nicht ausgelöst, ist die Batterie auszutauschen, sofern Tausch-Batterie. Wird ein Probealarm auch nach einem Batteriewechsel nicht ausgelöst, ist der Melder auszutauschen.
Die zuverlässigste Melderprüfung erfolgt mit einem Prüfaerosol!
Kontrolle (Sichtprüfung)
Sind die Raucheintrittsöffnungen frei?
Wird eine Verschmutzung festgestellt, so sind die Raucheintrittsöffnungen entsprechend der Herstellerangaben zu reinigen.
Ist der Melder beschädigt?
Bei erkennbarer Beschädigung ist der Melder auszutauschen